Die Kanzlei Koch & Koch Rechtsanwälte besteht seit dem Jahr 2003, in dem sich Rechtsanwalt Dr. Clemens Koch der 1996 gegründeten Anwaltskanzlei seines Bruders Rechtsanwalt Dr. Christian Koch anschloss.

Die Kanzlei berät Unternehmen wie auch Privatpersonen insbesondere im Bereich
des Immobilienrechts und in verschiedenen Bereichen des Vertragsrechts. Nach lang-
jähriger Tätigkeit in namhaften Großkanzleien beraten Rechtsanwalt Dr. Christian Koch
und Rechtsanwalt Dr. Clemens Koch ihre Mandanten höchst individuell auf sie und ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten. Dabei ist der enge und direkte Kontakt zwischen den Rechtsanwälten und den Mandanten ein besonderes Anliegen, dessen Ziel eine fundierte, persönliche und engagierte Beratung ist. Fachliche Kompetenz, kurzfristige Erreichbarkeit, Kontinuität des Ansprechpartners und der direkte Kontakt zum Mandanten sind uns besonders wichtig.