Dr. Christian Koch ist seit 1993 Rechtsanwalt. Er berät insbesondere auf dem Gebiet des Vertrags-, Werbe-, Arbeits- und Immobilienrechts. Er betreut in- und ausländische Unternehmen in vertraglichen Angelegenheiten einschließlich des Arbeitsrechts und vertritt sie, sofern erforderlich, in gerichtlichen Verfahren, wobei je nach dem Ziel des Mandanten besonderes Gewicht darauf gelegt wird, ob und wie diese vermieden werden können.
Hinzu kommen die Beratung und gerichtliche Vertretung in Fällen des unlauteren Wettbewerbs und des Urheberrechts sowie auf dem Gebiet des Werbe- und Markenrechts einschließlich der Betreuung von Markenportfolios und der Entwicklung von Markenstrategien sowie dem Erwerb und der Veräußerung von Kennzeichenrechten.
Weitere Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind das Grundstücks- und Grundstückskaufrecht sowie das private Baurecht und das private und gewerbliche Mietrecht.
Zu seinen Mandanten gehören vor allem mittelständische Unternehmen wie Werbeagenturen, Handelsgesellschaften, Projektentwickler und Immobiliengesellschaften, aber auch Freiberufler und Privatpersonen sowie öffentliche Unternehmen.
Dr. Christian Koch hat an den Universitäten Freiburg und Heidelberg studiert und im Bereich des GmbH-Rechts promoviert. Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg. Die ersten Jahre nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt war er Mitarbeiter der damaligen Kanzlei Mönning & Partner bzw. deren Vorgängerorganisation.
Im Jahr 1996 gründete er seine eigene Kanzlei und schloss sich im Jahr 2003 mit seinem Bruder Dr. Clemens Koch zur Kanzlei Koch & Koch Rechtsanwälte zusammen.