Innerhalb unserer Spezialgebiete, dem Immobilienrecht, dem privaten Baurecht und der Vertragsgestaltung, beraten wir alle anfallenden Rechtsfragen. Dabei liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit in der Beratung unserer Mandanten. Hierzu gehört auch die Vermeidung oder einvernehmliche Lösung von Streitigkeiten. Sollte das nicht möglich sein, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in Zivil- und Verwaltungsprozessen, aber auch in Schiedsgerichts- und Mediationsverfahren.

Zu unseren weiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:

· Arbeitsrecht
· Architektenrecht
· Privates Baurecht
· Bauordnungsrecht
· Bauträgerrecht
· Erbrecht
· Gesellschaftsrecht
· Grundstücksrecht
· Handelsrecht

· Immobilienrecht
· Maklerrecht
· Miet- und Pachtrecht
· Nachbarrecht
· Öffentliches Baurecht
· Vergaberecht
· Vertragsrecht
· Werberecht